SU

Rouenhoff zu Gast bei der Senioren Union des Kreises Kleve

10. 03.23

Auf Einladung des Kreisvorsitzenden der Senioren Union (SU), Heinz van Baal, tauschte sich der Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff nun mit dem SU-Kreisvorstand ĂŒber aktuelle bundespolitische Themen aus.

Im Zentrum des GesprĂ€chs stand die Wahlrechtsreform. Sie wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag angestrebt, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren und das Parlament wieder in die NĂ€he der RegelgrĂ¶ĂŸe von 598 Abgeordneten zu bringen. Über den richtigen Weg dorthin gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen. Die Regierungsfraktionen SPD, GrĂŒnen und FDP haben nun einen neuen Vorschlag fĂŒr eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der zu einer Verkleinerung des Parlaments fĂŒhrt, mit dem aber erhebliche VerĂ€nderungen des bisher in Deutschland geltenden personalisierten VerhĂ€ltniswahlrechts verbunden sind. Außerdem gibt es bei einigen Verfassungsrechtlern Zweifel daran, ob der vorgelegte Gesetzentwurf, wenn er so umgesetzt wird, verfassungskonform ist.

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff erklĂ€rt dazu: „Eine Wahlrechtsreform muss noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Sie muss die Zahl der Abgeordneten des Bundestages bereits in der nĂ€chsten Legislaturperiode deutlich reduzieren. Und sie muss verfassungskonform sein. Die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger erwarten von uns, dass wir das hinbekommen. Und nach langen Diskussionen sollten wir als Bundespolitiker endlich unter Beweis stellen, dass wir dazu in der Lage sind.“

Unterschiedliche Auffassungen gibt es vor allem ĂŒber den tatsĂ€chlichen Wert der Erststimme, die kĂŒnftig als „Wahlkreisstimme“ bezeichnet werden soll. Bei einer reinen Umbenennung soll es nach den PlĂ€nen der Ampel jedoch nicht bleiben. Denn wĂ€hrend nach heutigem Wahlrecht in den 299 Wahlkreisen in Deutschland jeweils die Kandidaten in den Deutschen Bundestag einziehen, die vor Ort die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, soll es kĂŒnftig anders sein. Das neue Wahlrecht wĂŒrde dann jenen Wahlkreis-Gewinnern den Einzug in den Deutschen Bundestag verwehren, die bei der Erststimme im Vergleich zu anderen Wahlkreis-Gewinnern (ihrer Partei in einem Bundesland) relativ schwach abschneiden. Hinzukommen muss, dass in einem Bundesland mehr Kandidaten einer Partei direkt gewĂ€hlt werden, als ihr ĂŒber die Zweitstimme bzw. Hauptstimme zustehen.

Weiteres Diskussionsthema waren die neuen PlĂ€ne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 zu verbieten. Die PlĂ€ne des grĂŒnen Bundeswirtschaftsministers wĂŒrden völlig ĂŒber das Ziel hinausschießen. Habeck habe den Sinn fĂŒr die RealitĂ€t verloren und wisse nicht, dass viele BĂŒrgerinnen und BĂŒrger Investitionen von mehreren zehntausend Euro nicht einfach stemmen könnten. Hinzu komme, dass WĂ€rmepumpen, die sich Habeck kĂŒnftig in HĂ€usern und Wohnungen wĂŒnscht, aufgrund der Bausubstanz völlig ungeeignet seien, so Rouenhoff.

Auch Heinz van Baal findet klare Worte hierzu: „Die GrĂŒnen fallen in alte Muster zurĂŒck. Sie wollen den Menschen stĂ€ndig bevormundend erklĂ€ren, was sie zu tun und zu lassen haben. FĂŒr die Senioren in Deutschland wĂŒrden mit diesem Vorhaben der GrĂŒnen zusĂ€tzliche Belastungen entstehen, die nicht tragbar sind.“