SU

Wahlrechtsreform: Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken.

04. 02.23
Friedrich Merz berichtet aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Ampel hat uns am 15. Januar 2023 „exklusiv und vertraulich“ einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform übersandt – und auch unmittelbar der Presse zugespielt. Diesen Gesetzentwurf hat die Ampelkoalition nun in den Bundestag eingebracht und wir beraten ihn in dieser Woche in erster Lesung.
Kern des Vorschlags der Ampel ist eine feste Begrenzung des Bundestages auf 598 Abgeordnete bei 299 Wahlkreisen. Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich dabei allein an den abgegebenen „Hauptstimmen“. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate anfallen als einer Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, werden diese überhängenden Direktmandate „gekappt“. Mit anderen Worten: ein gewonnener Wahlkreis ist noch längst kein gewonnener Wahlkreis.
Manche Wahlkreise werden so ohne Abgeordneten in Berlin sein. Die Bürgerstimme wird also entwertet.
 
Wir verhandeln auf verschiedenen Ebenen mit der Ampel über einen möglichen gemeinsamen Weg hin zu einer Wahlrechtsreform, welche die Bürgerstimme erhält und die Größe des Deutschen Bundestags spürbar reduziert. In einem Antrag, den wir in dieser Woche ebenfalls in erster Lesung beraten, haben wir fünf Punkte für einen Kompromiss formuliert. Mit unseren Vorschlägen erhalten wir den Wert der Bürgerstimme. Wir stellen sicher, dass jeder Wahlkreis und damit jeder Bürger weiterhin einen Wahlkreisabgeordneten in Berlin hat.
 
Der Deutsche Bundestag würde mit unseren Vorschlägen dennoch deutlich verkleinert und auf rund 600 Mandate reduziert. Die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate würde nur so klein ausfallen, dass sie kaum ins Gewicht fallen. Dieses Wahlrecht wären wir bereit, in einem großen politischen Konsens schnell im Deutschen Bundestag zu beschließen.

Wir der SU-Kreisverband Kleve stehen hinter der Verkleinerung des Bundestages.