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AOK informiert SU Kalkar/Uedem über Pflegeversicherung

22. 06.19

Die SU Kalkar/Uedem hatte zu einem Informationsnachmittag eingeladen, der Fachbereichsleiter der AOK Rheinland/Hamburg Thomas Wähnelt gab einen Überblick für mehr Durchblick!

„Gewusst wie…… Von der Antragstellung bis zum Leistungsbescheid“ war das Thema.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Feststellung der Pflegegrade, insgesamt fünf an der Zahl, wird durch ein Punktesystem ermittelt. Die Gewichtung der einzelnen Module wird vom MDK dann in Prozentpunkten ermittelt. Hierbei steht die Bewertung der Nicht-Selbstversorgung oben an. Die Leistungserweiterung auf allen Ebenen ist seit 01.01.2017 in Kraft. Umbaumaßnahmen im persönlichem Umfeld werden mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme und Jahr bezuschußt, sofern sie der pflegerisch notwendigen Verbesserung dient. Der Fachbereichsleiter riet allen sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege zu befassen. Damit bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit alle Angelegenheiten nach den eigenen Vorstellungen geregelt werden, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung schriftlich verfasst werden.
Der Vorsitzende Franz Schooltink dankte Herr Wähnelt für die umfangreiche und aufklärende Informationen; er hob auch hervor, dass es dem damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm und dessen Staatssekretär Bernhard Worms gelungen ist, die Pflegeversicherung ins Leben zu rufen.